Samstag, 31. Januar 2009

Regierung von Mittelfranken akzeptiert Urteil für Scientology Kirche Bayern

Pressemitteilung vom 22.01.2009
Regierung von Mittelfranken verzichtet auf Berufung und akzeptiert Urteil für Scientology Kirche Bayern

Scientology Kirche Bayern ist und bleibt ein eingetragener Verein mit religiös-ideellen Zielen

Am 13.11.2008 erging vom Verwaltungsgericht Ansbach das Urteil für die Scientology Kirche Bayern bezüglich der Entscheidung, ob Scientology ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen oder ein religiös-ideeller Verein ist. Die Scientology Kirche bleibt ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung. Die Regierung von Mittelfranken verzichtete auf eine Berufung. Seit 21.01.2009 ist dieses Urteil rechtskräftig.

Ein seit 1993 offenes Verwaltungsverfahren hat nun endlich ein Ende gefunden und wurde für die Scientology Kirche Bayern e.V. entschieden und ist seit 21.01.2009 rechtskräftig. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern mit Sitz in Fürth nun zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken waren der Meinung, die Kirche würde keine religiös-ideellen Ziele verfolgen. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw. 1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinsstatus der Scientology Kirche deshalb entzogen. Daraufhin legte die Kirche Klage ein.

In den letzten Jahren hatte es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, wie auch anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in 2003 und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Kirchen entschieden worden sind.

Nach langen Jahren des Klagens wurde nun auch dieses letzte Urteil in dieser Sache von einem deutschen Gericht für die Scientology Kirche entschieden. Scientology ist nicht gewerblich, sondern verfolgt rein religiös-ideelle Ziele. Auch dies hat vor kurzem in einem anderen Rechtsstreit das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden und den Bescheid einer Sondernutzungsgebühr der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt. Nach eingehender Prüfung der Sachlache hat das Bayerische Verwaltungsgericht für die Scientology Kirche entschieden: „Die zulässige Klage ist begründet, weil die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Höhe von 818,00 EUR im angefochtenen Bescheid (…) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung). Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Kläger aktiv legitimiert. (…) Der Bescheid der Beklagten vom 2. Oktober 2006 mit der darin enthaltenen Gebührenerhebung von 818,00 EUR an Sondernutzungsgebühren ist jedoch materiell rechtswidrig, weil die Voraussetzung „gewerbliche Tätigkeit“ des Klägers nicht vorliegt.“

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die tatsächlichen Verhältnisse korrekt gewürdigt und ließ sich nicht durch unfundierte Polemik der Gegenseite verwirren. Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, die bereits von ca. 50 deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.

Dieses Ansbacher – nun rechtskräftige - Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren andauernd und endlos geführten Debatten über die Scientology Religion und ihre Kirchen. Es sorgt nun für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology.

Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern, die ausschließlich die Schriften des Stifters L. Ron Hubbard für Ihr Studium nutzen. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1970 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.

###
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de

http://www.skb-pressedienst.de/2009_kw05.html