Sonntag, 12. Februar 2012

Die Scientology Kirche und deren Einstellung zur Beachtung von Recht und Gesetz


In der Scientology-Religion gibt es klare Richtlinien, sich an bestehende Rechtsordnungen eines jeweiligen Landes zu halten und Gesetze zu befolgen

L. Ron Hubbard hat als Gründer der Scientology-Religion und als Autor der maßgeblichen Schriften der Scientology-Kirche immer die Befolgung staatlicher Gesetze eingefordert. Entsprechendes ist seit Jahrzehnten in den Satzungen der Kirche vermerkt. Das staatliche Recht wird damit ganz sicher nicht abgelehnt.

Alle Kirchen und Mitglieder sind aufgefordert, die Gesetze des Landes in dem sie leben und ihre Religion ausüben, zu befolgen. L. Ron Hubbard legte deshalb in einer innerkirchlichen Richtlinie fest, dass alle innerkirchlichen Handlungen und Bestimmungen, auch im Bereich des eigenen Disziplinarrechts, KEINE Gesetze eines Landes verletzen dürfen.

In dem von L. Ron Hubbard verfassten „Der Weg zum Glücklichsein“ schreibt er unter der Regel Tun Sie nichts Illegales: „Wenn Sie merken, dass jemand in Ihrer Umgebung illegale Handlungen begeht, sollten Sie alles tun, was Ihnen nur möglich ist, um ihn davon abzubringen.“

Für das innerkirchliche Disziplinarrecht steht am Ende der Aufzählung innerkirchlicher Vergehen der Satz: „Nichts in diesem Kapitel soll je oder unter irgendwelchen Umständen irgendeine Verletzung der Gesetze des jeweiligen Landes oder irgendeinen absichtlichen Rechtsbruch rechtfertigen. Jeder solcher Verstoße soll den Schuldigen sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen, also auch (innerkirchlichen) Ethik- und Rechtsmaßnahmen aussetzen“. Deutlicher kann die Oberhoheit des staatlichen Rechts im Verhältnis zum innerkirchlichen Recht wohl kaum zum Ausdruck gebracht werden.

Das hinderte trotzdem einzelne, voreingenommene Mitglieder der früheren Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nicht, die „Abkehr von Recht und Gesetz“ und – als notwendige Begründung von Überwachungsforderungen – die angebliche „Aushöhlung des unabhängigen Gerichtswesens“ ohne irgendwelche Belege künstlich zu konstruieren. Allein die bloße Tatsache der Existenz einer innerkirchlichen, disziplinarischen Rechtsordnung wurde als „Beweis“ dafür bemüht, dass Scientology mit der staatlichen Gerichtsbarkeit und Rechtsordnung nichts am Hut habe.

Das faktisch alle gesellschaftlichen Verbände und natürlich auch Religionsgemeinschaften – vom Sportverein (Beispiel DFB), den Gewerkschaften, den Parteien bis zu den Amtskirchen – über eine interne disziplinarische Rechtsordnung verfügen, genügt offenbar nicht, um den Betreibern dieser Argumentation die Absurdität ihrer Logik aufzuzeigen.

Ein „Gutachter“ der besagten Enquete, der selbst früher gegen die Scientology Kirche meist vergeblich prozessiert hatte und damit alles andere als in der Sache neutral und objektiv „gutachten“ konnte, ging – aufgrund eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats – sogar so weit zu behaupten, es gäbe einen Beleg, dass Scientology die bestehende Rechtsordnung „pauschal ablehnt“ und im Falle von „politischer Macht“ nur noch ihr eigenes, innerkirchliches Rechtssystem zulassen würde. Völlig abgesehen von der Tatsache, dass die Scientology-Kirche keinerlei politische Ziele verfolgt und erst recht keine Beteiligung an „politischer Macht“ anstrebt, sondern für die Trennung von Kirche und Staat eintritt. Das Gegenteil von politischer Macht bzw. politischen Zielen ist ihr aufgrund innerkirchlicher Richtlinien (von L. Ron Hubbard) nachweisbar untersagt.

Zur Bekräftigung dieser Tatsache haben die deutschen Scientology-Kirchen eine „Grundsatzerklärung für Menschenrechte und Demokratie“ (siehe scientology-fakten.de/scientology-kirche-deutschland-resolution-der-kirchenratsversammlung.html) im Jahre 2008 verbindlich in ihre Satzungen aufgenommen und sich von entgegen gesetzten Ansichten distanziert.

Während andere Weltreligionen zum Teil heute noch ein Problem mit den Menschenrechten haben oder sie zum Teil erst in den 1960er Jahren für sich als verbindlich anerkannt haben (so z.B. das Vaticanum II der kath. Kirche), geht das Glaubensbekenntnis der Scientology-Kirche mit Gründung der ersten Scientology-Kirche im Jahre 1954 sofort von der Gott gegebenen Gleichberechtigung aller Menschen und ihrer Seelen aus. Gleichzeitig verlangte die Scientology-Kirche hierin implizit und in späteren hierauf aufbauenden internen Kodizes entsprechend, verbindlich und ausdrücklich spätestens seit 1969, von den Mitgliedern die Beachtung und Förderung der Menschenrechte und die Befolgung des Grundsatzes „des gleichen Rechts für alle“.

Weder L. Ron Hubbard, noch die Scientology-Kirche in Deutschland oder in sonst einem Land dieser Welt, haben je die Befolgung staatlicher Gesetze in Frage gestellt oder die bestehende Rechtsordnung abgelehnt. Das innerkirchliche Disziplinarsystem ist, wie bei vielen anderen Vereinen oder Religionsgemeinschaften auch, nur für interne disziplinarische Angelegenheiten zuständig oder als Schlichtungsstelle für zivilrechtliche Angelegenheiten unter Mitgliedern und – das Einverständnis der Streitparteien eines derartigen Verfahrens vorausgesetzt – auch zwischen einem Mitglied und einem Nicht-Mitglied.

Diese Schlichtungsstelle dient letztlich auch der Entlastung der Zivilgerichte. Alle solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten werden – dem Charakter der Schlichtungsstelle entsprechend – von einem Kaplan der Scientology-Kirche geleitet. Rechtsanwälte sind in solchen Verfahren grundsätzlich zugelassen, auch wenn so genannte „Experten“ anderer Meinung sind.

Jedes „weltliche“ Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches wird im innerkirchlichen Rechtssystem lediglich mit Hinblick auf die Folgen für die Mitgliedschaftsrechte der oder des Betreffenden verhandelt. Darüber hinaus untersteht die Person den üblichen Rechtsverfahren im jeweiligen Land.

Zum Vergleich müssten eher die existierenden innerkirchlichen Rechtssysteme aller Weltreligionen, hinsichtlich ihrer tatsächlichen Schnittstellen mit dem jeweiligen staatlichen Rechtssystem, weit mehr Anlass zur Besorgnis geben, als die innerkirchlichen Disziplinarverfahren der Scientology-Kirche. Ob man nun auf die innerkirchliche Rechtsordnung der Amtskirchen (dort sogar als „Amtszucht“ bezeichnet) in Deutschland blickt, die Sharia-Praktiken im Islam oder auch die Religionsgerichte im Judentum, die z.B. exklusiv für Scheidungen zuständig sind: Alle Weltreligionen ergänzen durch eigene interne Rechtsverfahren Teile der weltlichen Rechtsordnung.

Die Scientology-Kirche verhält sich damit völlig innerhalb der üblichen und anerkannten Traditionen von Verbänden und Religionsgemeinschaften. Dies gilt auch für die erwähnten, internen Schlichtungsverfahren. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Gerichte, sondern werden heutzutage zum Teil sogar in einigen Bundesländern als notwendige Prozessvoraussetzung für die Erhebung von Klagen vor den ordentlichen Gerichten bereits gesetzlich VERLANGT. Dass die Scientology-Kirche solche Verfahren intern als günstiger, einfacher und schneller propagiert als Verfahren vor ordentlichen Gerichten, kann im Zeitalter der „Mediation“ schwerlich als Gefährdung des Rechtsstaates klassifiziert werden, auch wenn dies manche voreingenommenen „Experten“ so konstruieren und sehen wollen. Der Wahrheit sind sie mit ihren gefärbten Meinungen damit nicht näher gekommen. Das Gegenteil ist sogar der Fall.

Weitere Informationen:
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